Das Münchner Programm zur Suchtprävention stellt sich vor

Öffentliche und freie Träger setzen das Münchner Programm zur Suchtprävention seit 2011 gemeinsam um. Dabei sollen gute und bewährte Präventionsangebote erhalten bleiben und, wo notwendig, neue Impulse in der Suchtprävention gesetzt werden.

Ziele des Programms

Das Münchner Programm zur Suchtprävention will dem Missbrauch von Suchtmitteln bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorbeugen. Dabei geht es nicht nur um Genussmittel oder Drogen, sondern auch um Medien- und Spielsucht.

Stilisierter Tacho mit der Frage

Fortbildungskooperative

In der Fortbildungskooperative gibt es individuelle und bedarfsorientierte Beratung zu Suchtprävention. Diese steht allen Münchner Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche unterstützen, begleiten oder unterrichten kostenfrei zur Verfügung. Das Angebot beinhaltet auch Fortbildungen für Eltern und Pädagog*innen in der Kita, der Schule oder Jugendarbeit.

Website Fortbildungskooperative

Koordinationsteam

Das Koordinationsteam des Münchner Programms zur Suchtprävention setzt sich aus dem federführenden Gesundheitsreferat, dem Referat für Bildung und Sport und dem Sozialreferat zusammen. Es ist verantwortlich für das Konzept des Programms und arbeitet auf der Grundlage gemeinsam entwickelter Richtlinien zur Suchtprävention.

Kooperationspartner

Unsere Richtlinien

Die Richtlinien zur Suchtprävention gelten als Basis der Zusammenarbeit der städtischen Referate. Sie geben eine Orientierung für ihr Handeln und dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung des Münchner Programms zur Suchtprävention.

Suchtprävention ist für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen notwendig, sie berücksichtigt genderbezogene und kulturelle Gesichtspunkte sowie alle Formen der Behinderung.

Der Grundstein für die Entstehung von Sucht wird bereits im Kleinkindalter gelegt. Positive frühkindliche Erfahrungen sind maßgebend für die weitere Entwicklung des Kindes. Suchtprävention muss daher frühzeitig ansetzen und Beratungs- sowie Fortbildungsangebote für Eltern und Fachkräfte anbieten.

Jugendliche sind aufgrund der besonderen Herausforderungen dieser Lebensphase eine vorrangige Zielgruppe der Suchtprävention. Im Jugendalter ist das Erlernen eines risikobewussten Umgangs mit Konsum- und Suchtmitteln eine wichtige Entwicklungsaufgabe.

Erwachsene haben als Eltern, Großeltern, Lehrer*innen und Vorgesetzte eine Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche. Es gilt, sie dafür zu sensibilisieren und vor allem in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Darüber hinaus ist es wichtig, auch Suchtprävention für Erwachsene, zum Beispiel im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements, anzubieten, da auch ihr Konsumverhalten in Missbrauch und Abhängigkeit abgleiten kann.

Vielfältige Einflussgrößen wie Muster von Weiblichkeit und Männlichkeit, Tradition, kultureller und sozialer Hintergrund sowie sexuelle Orientierung und Behinderung wirken sich maßgeblich auf den Konsum aus. Daher orientiert sich jedes Konzept in der Suchtprävention an den für die Zielgruppe notwendigen Kategorien. Dies wird nachvollziehbar dargelegt. Da Gender immer relevant ist, werden alle Konzepte gendersensibel beleuchtet. Alle Angebote werden auf die Interessen, Bedürfnisse und Ziele der Beteiligten abgestimmt.

Suchtprävention orientiert sich an der Lebenswelt der Menschen (Settingansatz).

Ein gesundes Lebensumfeld beeinflusst eine gesunde Entwicklung. Die soziale, ökologische, wirtschaftliche und kulturelle Umwelt beeinflusst die Lebensweise und das jeweilige Verhalten des Menschen. Gesunde Lebenswelten, in denen die Menschen wohnen, lernen und arbeiten, sind wesentliches Ziel der Suchtprävention.

Verhältnisprävention bezieht sich auf das Umfeld und die Lebensbedingungen der Menschen. Darunter sind die Veränderung unmittelbarer politischer und sozialer Strukturen (zum Beispiel gesetzliche Vorgaben, die den Verkauf von Alkohol begrenzen), gesunde Lebenswelten in Familie, Kindergarten, Schule und Gemeinwesen und die Sensibilisierung von Bezugspersonen wie Eltern oder Lehrkräfte gemeint, damit sie Kinder und Jugendliche angemessen in ihrer Entwicklung unterstützen können.

Suchtprävention nimmt Einfluss auf das Verhalten der Menschen.

Verhaltensprävention wendet sich direkt an den einzelnen Menschen, um ihn zum Nachdenken über sein Verhalten zu ermutigen und bei Verhaltensänderungen zu unterstützen. Das fördert auch die gesundheitliche Chancengleichheit. Die Menschen erwerben von klein auf personale und soziale Fähigkeiten, die ein gesundes und suchtfreies Leben ermöglichen. Durch die Stärkung der sogenannten Lebenskompetenzen sollen die Menschen aktiv die Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen und bei der Gestaltung der jeweiligen Lebenswelten mitwirken können. Beispiele für solche Lebenskompetenzen sind positives Körperbewusstsein, Problemlösungs-, Konfliktlösungsstrategien, Selbstwertgefühl, Genussfähigkeit, kreatives, kritisches Denken, Beziehungsfähigkeit und die Fähigkeit, mit Gefühlen und Stress umzugehen.

Suchtprävention ist kontinuierlich, langfristig und nachhaltig angelegt.

Suchtprävention muss in langfristige und nachhaltige Prozesse eingebettet sein. Dies beinhaltet eine feste Verankerung in pädagogischen Konzepten beteiligter Einrichtungen. Idealerweise beruht dieses verbindliche Vorgehen auf einer Abstimmung der Beteiligten in den Einrichtungen und ist in einer sogenannten Präventionsvereinbarung geregelt. Eine Präventionsvereinbarung beinhaltet zum Beispiel ein stufenweises Vorgehen bei Problemen, klärt Zuständigkeiten und Aufgaben, enthält eine Zeitschiene und erfasst alle Beteiligten.

Suchtprävention wird in Form von universeller, selektiver und indizierter Prävention umgesetzt.

  • Universelle Prävention richtet sich an alle Personen, ohne auf spezielle Risikogruppen einzugehen. Sie zielt darauf ab, sowohl auf der Ebene Politik, Werbung und Einrichtungen, als auch auf individueller Ebene schützende Faktoren zu fördern.
  • Selektive Prävention widmet sich Menschen, die ein erhöhtes Risiko für Substanzmissbrauch oder Abhängigkeit aufweisen, zum Beispiel Kinder alkoholabhängiger Eltern. Sie versucht, gezielt auf Risikofaktoren einzuwirken und zu verhindern, dass aus gefährdeten suchtkranke Menschen werden.
  • Personen, die bereits ein Risikoverhalten ausgebildet haben und damit ein erhöhtes Risiko für eine Sucht aufweisen, sind Zielgruppe der indizierten Prävention, wie zum Beispiel Jugendliche, die wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden.

Suchtprävention berücksichtigt Früherkennung und Frühintervention als Querschnittsaufgabe.

In der Früherkennung und Frühintervention geht es darum, für gefährdete Personen Brücken zwischen verschiedenen Einrichtungen zu bauen (zum Beispiel Kindertagesstätte, Schule, Schulsozialarbeit, Polizei, Suchtberatungsstelle, Kinder- und Jugendpsychiatrie). Die Verortung von Früherkennung und Frühintervention findet im Aufgabenfeld zwischen universeller und selektiver Prävention statt.

Im Sinne von Hinschauen und Handeln gilt es, gefährdete Kinder und Jugendliche wahrzunehmen und angemessen zu unterstützen. Maßgeblich hierfür ist die gute Verzahnung von Prävention und Beratung oder Behandlung. Bei der Entwicklung und Umsetzung von Aufgaben der Früherkennung sollten die Stärken beider Handlungsfelder vereint werden. Früherkennung und Frühintervention ist eine Querschnittsaufgabe verschiedener Arbeits- und Berufsfelder. Sie setzt strukturelle Maßnahmen voraus, die die Aufgaben regeln, die Zusammenarbeit sicherstellen und klare Handlungsabläufe garantieren.

Suchtprävention sensibilisiert die Öffentlichkeit und verbindet öffentlichkeitswirksame Aktionen mit unterstützenden Angeboten.

Suchtprävention sensibilisiert die Bevölkerung für Themen wie Konsum, Suchtentstehung, aber auch die Vorbildfunktion der*des Einzelnen. Sie nimmt aktiv auf die öffentliche Meinung Einfluss. Genusskompetenz und selbstbestimmte Lebensfreude stehen im Vordergrund. Die enge Zusammenarbeit mit den Medien wird angestrebt. Ein reger Austausch mit der Fachöffentlichkeit erhöht dabei die Wirksamkeit der Kommunikation.

Maßnahmen sind unter anderem öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen in unterschiedlichsten Zusammenhängen und Aufklärungsarbeit in Bildungsdatenbanken. Die Botschaften werden dabei mit unterstützenden Angeboten verzahnt und allen Münchner*innen zugänglich gemacht.

Suchtpräventionsfachkräfte arbeiten ressourcenorientiert, legen ihren Auftrag offen und bilden sich kontinuierlich weiter.

Die Fachkräfte der Suchtprävention verhalten sich achtsam, wertschätzend und setzen auf Stärken. Ziel ist die Entwicklung von gesundheitsfördernden Ressourcen bei den Einzelnen, in Strukturen und Systemen.

Sie sind sich des Spannungsfeldes zwischen gesellschaftlichen Werten, Normen und der Selbstverantwortung des einzelnen Menschen bewusst und eröffnen Handlungsspielräume.

Die Fachkräfte legen ihre eigenen Ziele, Methoden und Haltungen offen. Sie haben aktuelles fachliches Wissen zu Suchtprävention und Kenntnisse in Gender- und interkultureller Pädagogik sowie Medien- und Erlebnispädagogik. Sie verfügen über vielfältige Methoden und bilden sich regelmäßig fort.

Suchtprävention erfordert ein System der Qualitätsentwickung.

Um die Wirksamkeit der Suchtprävention zu gewährleisten, ist ein System der Qualitätsentwicklung erforderlich. Zentrale Bestandteile sind die Dokumentation und Evaluation. Grundlage der Überlegungen ist die Wirtschaftlichkeit von Suchtprävention. Es ist ein bestmögliches Verhältnis von Aufwand und Ertrag anzustreben. Wirtschaftlichkeit heißt in diesem Zusammenhang nicht nur Preisgünstigkeit, denn manche scheinbar günstigen Projekte erzielen keine langfristige Wirkung und sind somit teuer.

Die Evaluation ist unter Einbezug aktueller Forschungsergebnisse bereits Baustein der Projektplanung. Die sich daraus ergebenden Informationen werden anderen zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisevaluation beschreibt die Wirksamkeit eines Projektes. Die Prozessevaluation besteht in der systematischen Erfassung dessen, was im und mit dem Projekt während seines Ablaufes geschieht. Sie umfasst die ständige Beobachtung, Aktualisierung sowie die Anpassung der Zielvorstellungen.

Suchtprävention ist eine Gemeinschaftsaufgabe und muss in eine Gesamtstrategie eingebettet sein.

Suchtprävention ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die Anstrengungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene verlangt. Eine kommunale Gesamtstrategie erfordert ein gemeinsames Konzept von Verwaltung, verschiedenen Berufen und Einrichtungen sowie politischen Verantwortungsträger*innen.

Suchtprävention als Gemeinschaftsaufgabe erfordert das Anstoßen durch die Politik sowie die Beteiligung von Verwaltung, suchtpräventiven Einrichtungen und Zielgruppe an der Entwicklung und Umsetzung. Sie gewährleistet größtmögliche Nachvollziehbarkeit in Planung und Ergebnis.

Suchtprävention ist auf das Interesse der Beteiligten abgestimmt und strebt die gemeinsame Zielsetzung aller Beteiligten an.

Suchtprävention ist Bestandteil einer umfassenden Gesundheitsförderung und Suchtpolitik.

Gesundheitsförderung und Suchtprävention gehen im Wesentlichen von den gleichen Voraussetzungen für eine gesunde – und damit suchtfreie – Entwicklung aus. Sie sind Querschnittsaufgaben, die verschiedene Politikbereiche wie Gesundheit, Soziales und Bildung betreffen.

Spezielles Ziel der Suchtprävention ist es, Missbrauch und Abhängigkeit zu vermeiden und nach Überwindung einer Sucht einen Rückfall in abhängige Verhaltensweisen zu verhindern.

Die Suchtprävention ist damit zwingender Bestandteil eines umfassenden Suchthilfesystems. In der Suchthilfe sind daher auch ausreichend Mittel für die Weiterentwicklung und Durchführung von Prävention notwendig.

Benötigt werden hierbei Ressourcen für Gesundheitsförderung und Suchtprävention in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Hier kommt der Landeshauptstadt München in ihrer Verantwortung für Kindertagesstätten, Schulen, Jugendhilfe und Jugendschutz eine tragende Rolle zu.

Suchtprävention fußt auf der Zusammenarbeit in funktionierenden Netzwerken.

Die Zusammenarbeit lebt von kurzen Wegen, kompetenten Ansprechpartner*innen, klaren Absprachen sowie der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

Die trägerübergreifende Zusammenarbeit geschieht in verbindlichen Strukturen und gegenseitiger Offenheit. Die Träger der Suchtprävention haben ein gemeinsames Präventionsverständnis und eine gemeinsame Sprache.

Qualitätsmerkmale (Standards, Arbeitsweisen) liegen allen Fachkräften vor. Bei gemeinsamen Aufgaben und Projekten werden die Konzepte miteinander entwickelt, auf die Zielgruppen abgestimmt und organisiert.

Um Parallelstrukturen zu vermeiden, sind die Aktivitäten stadtweit vernetzt und koordiniert.

Qualitätsstandards

Die Suchtpräventionsfachkräfte in Bayern haben Standards entwickelt, die als Orientierungshilfe für die Entwicklung und Einschätzung von Projekten dienen.

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Veröffentlichungen

Konsenspapier Suchtprävention Schule

Orientierung für eine wirksame Suchtprävention an Schulen bietet das von erfahrenen Fachkräften mit dem Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) entwickelte "Konsenspapier für Suchtprävention an bayerischen Schulen".

Einsatz von ehemals Drogenabhängigen in Schule und Jugendarbeit

Die Verantwortlichen für das Münchner Programm zur Suchtprävention verfassten eine fachliche Stellungnahme zum Einsatz von ehemals Drogenabhängigen in Schule und Jugendarbeit.