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Suchtprävention ist Bestandteil einer umfassenden Gesundheitsförderung und differenzierten Suchtpolitik

Gesundheitsförderung und Suchtprävention gehen im Wesentlichen von den gleichen Voraussetzungen für eine gesunde – und damit suchtfreie – Entwicklung aus. Sie sind Querschnittsaufgaben, die verschiedene Politikbereiche wie Gesundheit, Soziales und Bildung betreffen.

Spezielles Ziel der Suchtprävention ist es, Missbrauch und Abhängigkeit zu vermeiden und nach Überwindung einer Sucht einen Rückfall in abhängige Verhaltensweisen zu verhindern. Die Suchtprävention ist damit zwingender Bestandteil eines differenzierten Suchthilfesystems. In der Suchthilfe sind daher auch ausreichend Mittel für die Weiterentwicklung und Durchführung von Präventionsarbeit vorzuhalten.

Nötig sind hierbei auch Ressourcen für Gesundheitsförderung und Suchtprävention in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Hier kommt der Landeshauptstadt München in ihrer Verantwortung für Kindertagesstätten, Schulen, Jugendhilfe und Jugendschutz eine tragende Rolle zu.

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