Suchtprävention ist kontinuierlich, langfristig und nachhaltig angelegt
Suchtprävention muss in langfristige und nachhaltige Prozesse eingebettet sein. Dies beinhaltet eine feste Verankerung in pädagogischen Konzepten beteiligter Institutionen. Idealerweise basiert dieses verbindliche Vorgehen auf einem Konsens der Beteiligten in den Einrichtungen und ist in einer sogenannten Präventionsvereinbarung geregelt. Eine Präventionsvereinbarung beinhaltet z. B. ein stufenweise reglementierendes Vorgehen, klärt Zuständigkeiten und Aufgaben, enthält eine Zeitschiene und erfasst alle Beteiligten.