Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Die folgende Erklärung dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung. Sie gilt für die Website muenchner-suchtpraevention.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  1. Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder und Grafiken.
  2. Teilweise sind verlinkte PDF-Dokumente nicht barrierefrei.
  3. Fremdsprachige Begriffe sind nicht als solche gekennzeichnet.
  4. Die Bedienelemente im eingebundenen YouTube-Player sind teilweise nicht barrierefrei.
  5. Die Karussell-Elemente sind teilweise nicht barrierefrei bedienbar. Die Lesereihenfolge von Text-Bild-Elementen in Karussell-Elementen entspricht teilweise nicht der visuellen Darstellung.
  6. Telefonnummern sind teilweise noch nicht korrekt formatiert.

Begründung

Die Stadt München arbeitet beständig an der Verbesserung ihrer Webauftritte. Dennoch können in einigen Fällen redaktionelle Versäumnisse auftreten. Wenn wir davon Kenntnis erhalten, korrigieren wir die Fehler schnellstmöglich.

Auch technisch arbeiten wir an der Verbesserung der Website. Für einige Punkte ist bereits eine Lösung in Umsetzung. Bei eingebundenen Applikationen wie dem YouTube-Player müssen wir jedoch auf eine herstellerseitige Optimierung warten.

Alternative Zugangswege

Sollten Sie auf einzelne Inhalte nicht zugreifen können oder Fehler entdecken, kontaktieren Sie bitte direkt die inhaltlich verantwortliche Redaktion: 

Bei Schwierigkeiten mit dem YouTube-Player können Sie versuchen, dass Video direkt auf YouTube anzusehen.

Über diese Erklärung zur Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung: Bewertung durch Dritte (Pfennigparade WKM GmbH, www.pfennigparade.de/webwerk)

Erstellungsdatum: 18. Dezember 2023

Letzte Überprüfung: 14. Januar 2025

Hilfe und Kontakt bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle

E-Mail: webmanagement@muenchen.de
Landeshauptstadt München
IT-Referat, Team Webmanagement

Telefon: 089 115
Landeshauptstadt München
Direktorium, Zentraler Telefonservice

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der Nutzerin bzw. des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html