Einsatz für Verkaufsverbot von Lachgas
Der missbräuchliche Konsum von Lachgas ist aus medizinischer Sicht weder harmlos noch ungefährlich. Er kann sowohl unmittelbare gesundheitliche Schäden verursachen als auch langfristige oder chronische Schäden nach sich ziehen. Dies schreibt das Gesundheitsreferat im Rahmen des Stadtratsantrags "München setzt sich für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige ein".
Obwohl die Risiken bekannt sind, ist es bisher nicht zu einem Verkaufsverbot gekommen. Deswegen hat sich Oberbürgermeister Reiter mit einem Schreiben beim Bundesgesundheitsministerium für ein Verbot von Lachgas für Minderjährige eingesetzt.
Den gesamten Artikel mit weiteren Informationen finden Sie in der Rathaus-Umschau.