Bundestag verabschiedet Verbot von Lachgas und k.o.-Tropfen

Deutsche Bundestag beschliesst Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes und schränkt damit den Zugang zu Lachgas für Minderjährige ein.

Aneinandergereihte Buchstaben (auf hölzernen Spielsteinen gedruckt), die das Wort

Bundestag verabschiedet Verbot von Lachgas und k.o.-Tropfen

Im Januar 2025 haben wir berichtet, dass sich Oberbürgermeister Reiter für ein Verkaufsverbot von Lachgas für Minderjährige einsetzt.

Am 13. November 2025 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes beschlossen. Darin sind nun auch Regelungen zu Lachgas und den umgangssprachlichen k.o.-Tropfen (Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO)) enthalten.

Das erweiterte Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen ein Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige vor. Zudem ist ein Verbot zur Abgabe über Automaten und den Versandhandel an private Endverbraucher vorgesehen. Damit soll die Verfügbarkeit von Lachgas und k.o.-Tropfen eingeschränkt werden.

Voraussichtlich am 19. Dezember 2025 wird der Bundesrat darüber beschließen. Nach einer Übergangsfrist von 3 Monaten wird das Gesetz voraussichtlich im April 2026 in Kraft treten.